Förderverein ehemalige Synagoge Heddesheim-Waldhilbersheim (Guldental) e.V.

Ehemalige Synagoge Heddesheim-Waldhilbersheim - außen
Ehemalige Synagoge Heddesheim-Waldhilbersheim - innen

Tag des offenen Denkmals
08. September 2024

Es war ein toller Tag mit vielen Gästen und guten Gesprächen. Das Puppenspiel und die Darsteller ernteten viel Applaus, Patricia Erb konnte mit vielen Informationen den Gästen die ehemalige Synagoge näher bringen.
Vielen Dank den Besuchern für Ihren großzügigen Spenden.
Besonders bedanken möchten wir uns bei(m):
Weingut Wolfgang Schneider aus Guldental und der Bäckerei Dhein - Filiale Guldental.

Ehemalige Synagoge Heddesheim-Waldhilbersheim - innen

Der Verein - Zweck und Aufgabe

Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, von Kunst und Kultur, der Religion und der Internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Zur Erfüllung dieses Zwecks ist es der Erhalt der ehemaligen Synagoge Heddesheim-Waldhilbersheim (Guldental) notwendig. Hierzu soll ein Konzept für die künftige Nutzung erarbeitet werden. Ziel ist, einen Raum der Begegnung und des Gedenkens mit gleichzeitiger Nutzung für die Gemeinde und die Öffentlichkeit zu schaffen. Weitergehendes Ziel ist es, bei der Nutzung der Räumlichkeiten zu unterstützen und ggfs. eigene kulturelle Veranstaltungen zu organisieren.

Kontakt zu uns

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf oder werden Sie Mitglied im Förderverein.

Vorsitzende: Patricia Erb, Lindelstr. 6, 55452 Guldental, Telefon: 06707 961114, Email: synagoge-guldental@gmx.de

Eine Beitrittserklärung finden Sie hier: Beitrittserklärung

Impressum

Förderverein ehemalige Synagoge Heddesheim-Waldhilbersheim (Guldental)
Lindelstr. 6 55452 Guldental
Vereinsregister: VR 20920 - Registergericht: Bad Kreuznach
Vertreten durch: Patricia Erb

Kontakt
Telefon: 06707 961114 - E-Mail: synagoge-guldental@gmx.de

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: eRecht24